Published 14 December 2012
Zahlreiche Sachverhalte und Problemstellungen in den Bereichen Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Compliance entziehen sich einer einfachen und standardisierten Lösung.
Besondere Herausforderungen stellen zum Beispiel die Kommunikation mit Behörden (HZA, BAFA, LBA), die Gestaltung außenwirtschafts- oder exportkontrollrelevanter Verträge oder das reaktive Management entstandener “Fehlentwicklungen” im Unternehmen oder in der Geschäftsbeziehung mit Kunden dar.
Auf Grundlage langjähriger Erfahrung, fachlicher Kompetenz und einem breiten Netzwerk, beraten wir unsere Mandanten bei “großen” oder “kleinen” Problemen.
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich im zulässigen Rahmen des § 5 RDG.
Sollte eine darüber hinaus gehende Rechtsberatung bzw. außergerichtliche oder gerichtliche rechtliche Interessen- vertretung im Einzelfall erforderlich werden, verweisen wir Sie gerne auf einen Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise.