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    Exportkontrolle

    Published 14 December 2012

    Eine zuverlässige Einhaltung der nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen im Bereich der Exportkontrolle ist unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Supply Chain und die Gewährleistung der betrieblichen Compliance.

    Wir unterstützen daher bei der Einhaltung aller Exportkontrollbestimmungen und der Umsetzung der hierfür erforderlichen operativen Maßnahmen in vier Schritten.

    (1) Auf Grundlage eines detailierten Audits evaluieren wir die Relevanz aller Bestimmungen im Hinblick auf die von Ihnen aus- oder eingeführten Güter und stellen den derzeitigen Status-Quo fest. Erkannte Potentiale werden benannt und mit Korrekturmaßnahmen hinterlegt.

    (2) Für exportkontrollrelevante Güter erarbeiten wir einen Regelverfahren, das die durchgehende Einhaltung aller Bestimmungen sicherstellt und einen auch aus kaufmännischer Sicht effizienten Prozess gewährleistet. Sofern erforderlich beraten wir bei der Implementierung von innovativen Softwarelösungen (z.B. Sanktionslistenprüfung oder Compliance-Applikationen wie IDEA). 

    (3) Darüber hinaus erstellen wir die erforderliche Dokumentation für Prozesse, Organisation und Personal.

    (4) Die umfassende Validierung aller Korrekturmaßnahmen garantiert Compliance und Nachhaltigkeit der Exportkontrolle bei unseren Mandanten.