• Schulungsprogramme

    Schulungsprogramme

    Published 14 December 2012

    Der Notwendigkeit von Schulungsprogrammen begegnen Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Sicherheitsinitiativen AEO, Reglementierter Beauftragter (RB) und Bekannter Versender (BV).

    Für die betriebliche Umsetzung des AEO ergibt sich die Notwendigkeit einer Schulung aus Pkt. 5.12.2. des Fragen- kataloges, demzufolge alle an der Lieferkette beteiligten Mitarbeiter zu schulen sind. Dabei formuliert der Gesetzgeber allerdings nicht explizit, wie diese Schulung konkret auszusehen hat. Dennoch wurde mittlerweile einigen Unternehmen der Status AEO ausgesetzt, weil offensichtlich nicht ausreichend “geschult” wurde.

    Für den RB und BV ergibt sich die Verpflichtung zur Schulung von Sicherheitspersonal und Mitarbeitern, aus der Schulungsverordnung des LBA. Derzufolge müssen die Sicherheitsbeauftragten eine sogenannte 35 Std.-Schulung mit Prüfung absolvieren. Alle anderen Mitarbeiter haben eine 3 + 1 Std. Schulung zu besuchen. Die Inhalte der Schulungen werden vom LBA vorgegeben und dürfen nur durch zugelassene Ausbilder vermittelt werden.

    In allen Fällen kann es sinnvoll sein, entsprechende Schulungskapazitäten und -kompetenzen im eigenen Unternehmen aufzubauen.

    Unsere erfahrenen Berater unterstützen bei der Erstellung eines Schulungsprogrammes. Im Einzelnen sind dies

    (1) Schulungsprogramm “Sichere Lieferkette” (AEO)

    (2) Schulungsprogramm 35 Std. für Luftfracht-Sicherheitsprogramme (RB/BV)

    (3) Schulungsprogramm 3+1 Std. für “sonstiges Personal” (RB/BV)