Published 07 January 2016
Eine Haus- und Betriebsordnung regelt das grundsätzliche Verhalten zwischen Mitarbeitern in einem Unternehmen und im Außenverhältnis zu Besuchern, Dienstleistern und Lieferanten. Sie ist in der Regel daher für alle Personen im Unternehmen Leitfaden und verbindliche Anweisung.
Die Notwendigkeit für ein Zentraldokument, dass die oftmals vorhandenen Einzelregelungen zusammenfasst und strukturiert , ergibt sich aus dem KonTraG, dem GmbH-Gesetz und dem BGB, die Unternehmen dazu anhalten, ihre betrieblichen Prozesse nachvollziehbar zu regeln und zu dokumentieren. In jüngster Zeit wurde die Vorlage einer Haus- und Betriebsordnung von verschiedenen Hauptzollämtern (HZA) als Voraussetzung zur Erteilung des begehrten AEO-Zertifikats erhoben.
Eine Haus- und Betriebsordnung umfasst die Handlungs- und Regelungsbereiche (1) Mitarbeiter, (2) Zutritt, (3) Parken, (4) Unfall, (5) Brandschutz, (6) Arbeitsschutz, (7) IT-Sicherheit, (8) Bewachung, (9) Notfallplanung und (10) Recht.
Wir beraten umfassend bei der Erstellung einer individuell an die Anforderungen des Unternehmens angepassten Haus- und Betriebsordnung.
Auf Grundlage einer sorgfältigen Status-Aufnahme, legen wir im Dialog mit unserem Mandanten die Grundstruktur des Dokuments fest und ordnen bereits bestehende Regelungsinhalte ein. Wo erforderlich unterstützen wir bei der Erstellung fehlender Unterlagen. In enger Abstimmung mit der Leitung des Unternehmens, den Arbeitnehmervertretern und den einzelnen Fachbereichen, führen wir das Projekt zu dem vorab vereinbarten Ergebnis.