Unsere Beratungs- und Leistungsübersicht

Referenzen
  • Bekannter Versender

    Bekannter Versender

    Published 07 January 2016

    Das bisherige Verfahren, Luftfracht “sicher“ mit Sicherheitserklärung über einen Reglementierten Beauftragten (RB) abzuwickeln, läuft zum 25.03.2013 endgültig aus. Unternehmen, die sich bis dahin nicht als Bekannter Versender (BV) durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) haben zertifizieren lassen, müssen ihre Fracht einer Sicherheitskontrolle unterziehen. Diese Kontrolle kostet Zeit und Geld. In einer Vielzahl der Fälle wird sich Luftfracht erheblich verspäten und sich die effektive “Supply Chain” zum Endkunden verlängern.

    Um sich als BV vom LBA  zertifizieren zu lassen, ist die Vorlage eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms erforderlich. In diesem Dokument ist darzulegen, wie das Unternehmen einen sicheren Geschäftsprozess bei der Abwicklung von Luftfrachtsendungen gewährleistet.

    Der Aufwand für die Erstellung und Umsetzung des Sicherheitsprogramms und dessen Fortschreibung ist erheblich und erfordert Zeit und fachspezifisches Wissen. Darüber hinaus sind zahlreiche regulatorische Anforderungen des LBA zu erfüllen.

    Unsere Berater lösen diese Herausforderung. Auf Basis einer sorgfältigen Vorab-Analyse, in der wir den aktuellen Stand im Hinblick auf eine erfolgreiche Auditierung evaluieren, erstellen wir gemeinsam mit unserem Mandanten ein rechtssicheres  und kostenoptimales Luftfracht-Sicherheitsprogramm. Darüber hinaus beraten im Detail bei der tatsächlichen Umsetzung bis hin zur erfolgreichen Zertifizierung.

    Vor dem Erfahrungshintergrund von über 100 erfolgreich abgeschlossenen Projekten, können wir unsere Leistungen – auf Wunsch – zu einem attraktiven Festpreis mit Erfolgsgarantie anbieten.